Pfarrgemeinderat:
Wahlen zum Pfarrgemeinderat 2015
Am 7./8. November fanden in unserem Bistum Wahlen zum Pfarrgemeinderat statt. In St. Peter Neuental gingen 11 Kandidaten ins Rennen.
Mit insgesamt 134 abgegebenen Stimmen ergab die Wahlbeteiligung einen überdurchschnittlichen Prozentsatz von 15,2. Dreißig Familien haben diesmal ihr Familienrecht in Anspruch genommen.
Insgesamt kann St. Peter Neuental mit dem Ergebnis zufrieden sein. Erfreulich war die Kandidatur von zwei Jugendlichen, von denen Ornischa Baron mit 55 Stimmen ins Gremium aufgenommen wurde und Yannick Seibt als Ersatzmitglied dem PGR zur Verfügung steht. Beiden Jugendlichen einen besonderen Dank dafür.
Das Ergebnis und die Zusammensetzung des neuen Pfarrgemeinderats:
1. Ursula Wieczorek 118 Stimmen
2. Erna Mischinger 83 Stimmen
3. Karol Mazur 58 Stimmen
4. Ornischa Baron 55 Stimmen
5. Ilona Gawellek 50 Stimmen
6. Anna Müller 40 Stimmen
7. Yannick Seibt 36 Stimmen (Ersatzmitglied)
8. Maria Schmitt 33 Stimmen (Ersatzmitglied)
- Die Aufgaben des Pfarrgemeinderates:
Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist ein von der Pfarrgemeinde gewähltes Gremium, dessen Hauptaufgabe es ist, den Pfarrer, dem die Leitung der Gemeinde obliegt, beratend und tatkräftig zu unterstützen, mit ihm Maßnahmen zu besprechen und zu beschließen und für deren Durchführung Sorge zu tragen. Darüber hinaus fördert der PGR das Bewusstsein für die Mitverantwortung im Leben der Gemeinde besonders im diakonischen, caritativen und sozialen Bereich. Die Mitglieder des PGR vertreten die Gemeinde in der Öffentlichkeit. Sie suchen auch Kontakte im ökumenischen Dialog vor Ort und fördern zusätzlich Initiativen mit anderen Organisationen außerhalb der Pfarrei.
- Die Zahl der Mitglieder richtet sich nach der Katholikenzahl der jeweiligen Kirchengemeinde. Sie werden für eine Wahlperiode von 4 Jahren unmittelbar von den Mitgliedern der Gemeinde gewählt. Zum PGR gehören außerdem Mitglieder Kraft ihres Amtes, d.h. der Pfarrer, der Kaplan, der Diakon und die Gemeindereferenten. Darüber hinaus kann der gewählte PGR von sich aus falls notwendig noch weitere Personen in das Gremium berufen.