Der Verwaltungsrat hat die Aufgabe,
das kirchliche Vermögen der Pfarrgemeinde zu verwalten und die Gemeinde als Körperschaft öffentlichen Rechts juristisch nach außen zu vertreten. Er trägt die Verantwortung für sachgemäße Aufstellung des Haushaltes und der Jahresrechnung durch den Rendanten. In den regelmäßigen Sitzungen dieses Gremiums werden alle notwendigen kurz- und langfristigen Maßnahmen besprochen und erfasst, wie z.B. Reparaturen am Pfarrhaus und Kirche, Renovierungen, Anschaffungen vom Büromobiliar etc. Die Mitglieder des Verwaltungsrates tragen auch die Sorge für einen reibungslos Betrieb, um das Kirchengebäude, die Grundstücke und das Pfarrhaus funktionsfähig zu erhalten. Ein ganz wichtiger Schwerpunkt ist in unserer Gemeinde die Kinder- und Jugendarbeit. Die Fahrten zu Jugendveranstaltungen, Romfahrten der Minis etc. werden durch den VR tatkräftig finanziell unterstützt.
Wie beim PGR, so richtet sich auch im VR
die Zahl der Mitglieder nach der Größe der Kirchengemeinde. Sie werden für die Amtszeit von 6 Jahren gewählt. Jeweils die Hälfte wird jedoch nach drei Jahren neu gewählt. Durch diese Fluktuation der neuen und alten Mitglieder ist gewährleistet, dass langfristig der VR funktionsfähig bleiben kann.
Die Mitglieder wählen aus ihren Reihen einen stellvertretenden
Vorsitzenden.
Kraft Amtes ist der Pfarrer Mitglied und zugleich Vorsitzender des Verwaltungsrates.
© St. Peter, Neuental-Zimmersrode